Stromversorgung - Allgemeine Informationen

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Die Struktur der Energiewirtschaft ist vielfältig. Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Energiewirtschaftsrechts im Jahr 1998 war die Energieversorgung bedeutende Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Sicherstellung der Energieversorgung erfolgte entweder

    • durch den Aufbau eines eigenen kommunalen Unternehmens ? ggf. auch im Verbund mit anderen Kommunen oder
    • durch die Übertragung der Energieversorgung auf ein Versorgungsunternehmen der Lokal-, Regional- oder Verbundstufe durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages.

    Durch das neue Energiewirtschaftsrecht gibt es beim Handel mit Energie keine alleinigen kommunalen Zuständigkeiten mehr. Hier sind zahlreiche neue und überregionale Versorgungsunternehmen hinzugekommen, die Energie in allen Kommunen anbieten können.

    An wen muss ich mich wenden?
    • Versorgungsunternehmen
    • Stadtwerke

     


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.