Hilfen für Schwangere aus der „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens
Leistungsbeschreibung
Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen .
Verfahrensablauf
Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung können nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle am Wohnort der Hilfesuchenden gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass ein persönlicher Kontakt mit der Schwangeren- bzw. Schwangerenkonfliktberatungsstelle für die Antragstellung erforderlich ist. Eine Antragstellung auf dem Postweg bzw. per E-Mail ist nicht möglich.
Zuständige Stelle
Für die Antragstellung sind die Schwangeren- bzw. Schwangerenkonfliktberatungsstelle in Ihrer Nähe zuständig.
Voraussetzungen
Bestehende Schwangerschaft
Welche Unterlagen werden benötigt?
Unterlagen, aus denen die finanzielle Situation ersichtlich ist (laufende monatliche Einkünfte und regelmäßigen monatlichen Belastungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge an die Bundesstiftung müssen vor der Geburt des Kindes beim Vergabeausschuss eingegangen sein.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Pro Schwangerschaft kann nur ein Antrag gestellt werden.