Bauliches Nachbarschaftsrecht

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Eine Baumaßnahme wirkt sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.

    Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.

     

    An wen muss ich mich wenden?

    Der richtige Ansprechpartner ist die jeweils zuständige unter Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung, kreisfreie Städte, Sonderstatusstädte). Die jeweilige Stadtverwaltung hat i.d.R. auch eine Zweitausfertigung der Baugenehmigung.

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