Leichenpass
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Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungLeichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).
Voraussetzungen:
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.
An wen muss ich mich wenden?Das Standesamt Ihrer- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Anträge / Formulare- Todesbescheinigung mit Vermerk des Standesamts über Eintragung in das Sterbebuch; ansonsten Rückstellungsbescheinigung
- Vorlage der Sterbeurkunde
- Bei nicht natürlichem Tod muss die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen
- Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung
- evtl. Einbalsamierungsbescheinigung
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau