Elektronische Signatur

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  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Elektronische Unterschrift im Verwaltungsbereich




    Das Internet wird für das tägliche Leben immer bedeutungsvoller. Zunehmend können Geschäftsprozesse über das Internet abgewickelt werden. Auch immer mehr Verwaltungsvorgänge werden online angeboten. Bei vielen Verwaltungsvorgängen ist jedoch eine Unterschrift erforderlich. Die Unterschrift kann durch eine elektronische Unterschrift ersetzt werden.




    Die qualifizierte elektronische Signatur im elektronischen Geschäftsverkehr ist gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift im traditionellen Geschäftsverkehr.




    Sie hat zwei entscheidende Vorteile: Einerseits werden die elektronischen Daten versiegelt, so dass ihre Unverfälschtheit gewährleistet ist. Andererseits kann die Signatur jederzeit überprüft werden.




    Die Signatur wird mit Hilfe einer Chip-Karte (ähnlich einer EC-Karte) und einem Kartenlesegerät durch die mathematische Verknüpfung eines Textes mit einem persönlichen, geheimen Schlüssel erzeugt. Der Empfänger kann diese Signatur mit einem speziellen öffentlichen Signaturschlüssel prüfen.




    Ausführliche Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie auf der folgenden Internetseite:




    Signaturinitiative Rheinland-Pfalz


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    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung
    • Kreisverwaltung
  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

    SignG, SignV

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