Ausschreibung

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Die öffentlichen Verwaltungen in Deutschland sind verpflichtet, Aufträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen öffentlich auszuschreiben. Denn Leistungen sind i.d.R. im Wettbewerb und unter Gleichbehandlung aller Bieter zu vergeben.

    Eine Ausschreibung umfasst die genaue Beschreibung des Projektes und der anstehenden Arbeiten, evtl. dazugehörige Pläne, Dokumente und Leistungsverzeichnisse.

    Zu unterscheiden sind primär die Öffentliche Ausschreibung, die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe.


    Öffentliche Aufträge sind für jedes Unternehmen interessant, erfordern jedoch eine besondere Form der Akquise. Am Anfang steht die Frage: Wer schreibt was wo unter welchen Bedingungen aus?

    Unter

    subreport,

    einer Partnerseite von rlpDirekt, können Sie online nach Ausschreibungen recherchieren. Denn: Wer frühzeitig Kenntnis von potenziellen Aufträgen hat, besitzt gegenüber Mitbewerbern einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsvorteil.

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