Alters- und Ehejubiläen
Leistungsbeschreibung
Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:
- zum 60-jährigen Ehejubiläum,
- zum 65-jährigen Ehejubiläum,
- zum 70-jährigen Ehejubiläum,
- und zum 75-jährigen Ehejubiläum
- sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres
durch ein Glückwunschschreiben.