Aussiedler / Spätaussiedlerangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Wer Spätaussiedler deutscher Volkszugehörigkeit, dessen Abkömmling oder Angehöriger ist, kann eine Spätaussiedlerbescheinigung beantragen. Spätaussiedler ist, wer die ehemaligen Gebiete der Sowjetunion im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem 31.12.1992 verlassen hat. Deutscher Volkszugehörigkeit ist, wer deutscher Abstammung ist, deutsche Sprachkenntnisse besitzt und sich zu deutschem Brauchtum bekennt.

    An wen muss ich mich wenden?

    Zuständig für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung ist das Bundesverwaltungsamt. Konkrete Ansprechpartner für Spätaussiedler und ihre Angehörigen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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