Flüchtlingsangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Personen die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen, sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Nach den Vorschriften dieses Gesetzes wird der Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts gewährt.

     

    An wen muss ich mich wenden?

    Zuständig für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind die kreisfreien Städte und die Landkreise.

     

  • Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage


     


Zuständige Abteilungen

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