Gedenkstätten

  • Leistungsbeschreibung

    In Rheinland-Pfalz erinnert eine Vielzahl von Gedenkstätten in staatlicher, kommunaler oder privater Trägerschaft an die Opfer der NS-Gewaltherrschaft. Sie sind an authentischen Orten von Menschenrechtsverletzungen oder Verfolgung eingerichtet. Über 35 Mitgliedsgruppen haben sich in der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Erinnerungsinitiativen in Rheinland-Pfalz (LAG RLP) zusammengeschlossen, die eng mit der Landeszentrale für politische Bildung zusammenarbeitet.
    Die Landeszentrale für politische Bildung ist seit 1991 im Auftrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz zuständig für die Pflege zweier staatlicher Gedenkstätten, in denen während der NS-Diktatur eigenständige Konzentrationslager bestanden haben, und für die staatliche Aufklärungsarbeit über den Nationalsozialismus.
    Mehr Informationen über die beiden staatlichen Gedenkstätten finden Sie auf den folgenden Seiten:

  • Was sollte ich noch wissen?

    Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten der L andeszentrale für politische Bildung und der LAG Gedenkstätten .


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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