Umwandlung ehemaliger Militärwohnungen in Sozialmietwohnungen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie sich entschlossen haben, ehemalige Militärwohnungen zu erwerben und diese in Sozialmietwohnungen umzuwandeln, können Sie staatliche Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Anspruch nehmen.

    Daneben werden auch Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung (z. B. das Anlegen eines Spielplatzes) bezuschusst.

    Wer kann eine Förderung erhalten?

    • Bevorzugt Familien mit Kindern, alleinerziehende Mütter/Väter mit Kindern
    • Nachrangig Familien ohne Kinder

    Förderungshöhe:

    • bis zu 256 Euro, wenn das Einkommen des Mieters innerhalb der Einkommensgrenze des Wohnraumförderungsgesetz liegt
    • bis zu 154 Euro, wenn das Einkommen des Mieters nicht mehr als 40 % über der Einkommensgrenze des des Wohnraumförderungsgesetz liegt

    je m² förderungsfähige Wohnfläche

    • Wohnumfeldmaßnahmen

    30% der förderungsfähigen Kosten (diese werden mit höchstens 255.000 Euro je Gesamtwohn-anlage berücksichtigt)

    Voraussetzungen:

    • Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Nachweis durch Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins.
    • Eigenkapital: 15 % der Gesamtkosten
    • Die geförderte Wohnung unterliegt 15 Jahre lang Mietpreis- und Belegungsbindungen

    Hinweis:
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Rechtsgrundlage

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