Umwandlung ehemaliger Militärwohnungen in selbstgenutzte Eigentumswohnungen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie sich entschlossen haben, eine ehemalige Militärwohnung zu erwerben und diese selbst zu nutzen, können Sie staatliche Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Anspruch nehmen.

    Wer kann eine Förderung erhalten?

    • Bevorzugt Familien mit Kindern, alleinerziehende Mütter/Väter mit Kindern
    • Nachrangig Familien ohne Kinder

    Förderungshöhe:

    • bis zu 256 Euro, wenn das Einkommen des Erwerbers innerhalb der entsprechenden Einkommensgrenze des Wohnraumförderungsgesetz liegt
    • bis 103 Euro, wenn das Einkommen des Erwerbers nicht mehr als 40 % über der Einkommensgrenze des des Wohnraumförderungsgesetz liegt

    je m² förderungsfähige Wohnfläche, höchstens jedoch eine Wohnfläche von 100 m².

    Voraussetzungen:

    • Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen
    • Eigenkapital: 20 % der Gesamtkosten (ab drei Kindern / junge Ehepaare nur 10 %)
    • 15-jährige Belegungsbindung. Wird die Wohnung vor Ablauf dieser Frist verkauft, ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.

    Hinweis:
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Rechtsgrundlage

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