Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung von Signaturzertifikaten
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine elektronische Signatur mit Ihrem Personalausweis nutzen, muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden.
Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Rechtsgrundlage