Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihr minderjähriges Kind ohne Ihre Begleitung eine Auslandsreise macht, ist es empfehlenswert, dem Kind neben den erforderlichen Ausweisdokumenten eine formlose Einverständniserklärung mitzugeben. Damit erklären Sie, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind.

    Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

    • Personalien des Kindes
    • Ihre Personalien und wie Sie zu erreichen sind
    • Reiseroute
    • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitpersonen

    Wenn das Kind einen anderen Nachnamen hat als Sie, ist es ratsam, eine Kopie der Geburtsurkunde beizulegen.

    In einigen Ländern ist die Einverständniserklärung nicht nur empfehlenswert, sondern zwingend vorgeschrieben. Auch müssen Sie die Erklärung eventuell beglaubigen lassen und gegebenenfalls zusätzlich eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache vorlegen.

    Die jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Zielländer finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich auch an die Auslandsvertretung des Reiselandes in Deutschland wenden.

    Eine Beglaubigung erhalten Sie an verschiedenen Stellen, zum Beispiel bei:

    • einer Notarin oder einem Notar
    • einer Behörde wie Ihrer Stadtverwaltung

    Eine Einverständniserklärung kann in einigen Ländern auch notwendig sein, wenn das Kind nur mit Ihnen reist, obwohl beide Elternteile das Sorgerecht haben. In diesem Fall benötigen Sie die beglaubigte Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Andernfalls müssten Sie eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung vorlegen.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Haben Sie als Sorgeberechtigte oder Sorgeberechtigter den begründeten Verdacht, dass Ihr Kind in das Ausland entzogen werden soll, wenden Sie sich unverzüglich an das für Sie zuständige Familiengericht. Ein entsprechender Beschluss kann sehr kurzfristig durch eine schengenweite Ausschreibung Ihres Kindes in den Fahndungssystemen der Polizei umgesetzt und bei der Ausreisekontrolle festgestellt werden. Wenn es besonders eilt, erstatten Sie bitte Anzeige bei Ihrer zuständigen Polizeibehörde – und auch, wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass das Kindeswohl auf andere Art und Weise gefährdet sein könnte.

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