Gebührenbefreiung
Ehrenamtliche und freiwillig Engagierte benötigen ein erweitertes Führungszeugnis, wenn sie in einem sensiblen Bereich tätig sind. Dies betrifft Tätigkeiten der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb von Vereinen, Kirchen und anderen Organisationen. Die Gebühren werden erlassen, sofern bei der Antragstellung eine Bestätigung zur ehrenamtlichen Tätigkeit innerhalb der genannten Organisation vorgelegt wird.
Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ist auch für ehrenamtlich und freiwillig Engagierte in der Kinder- und Jugendarbeit seit 2012 in § 72a SGB VIII zwingend vorgeschrieben. Damit soll verhindert werden, dass einschlägig vorbestrafte Personen in der Kinder- und Jugendhilfe tätig werden. Die Vorschrift gilt für alle Träger der freien Jugendhilfe und für Vereine, damit auch für ehrenamtlich und freiwillig Engagierte.
Für die gebührenfreie Antragstellung benötigen Sie Folgendes:
- eine schriftliche Bestätigung der Organisation, in der Sie ehrenamtlich oder freiwillig tätig sind (Download Antrag hier)
- ein gültiges Ausweisdokument
Der Antrag kann bei den Bürgerdiensten der Verbandsgemeindeverwaltung oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz gestellt werden.