Handlungshilfe für Vereine und Verbände zur
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt eine Handreichung für Vereinsvorstände und ehrenamtlich Tätige zur Verfügung:
Weiterführende Informationen für Vereine finden Sie hier (PDF).
Quelle: Landesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesfeuerwehrverband stellt eine Handlungshilfe zur Verfügung:
Die Handlungshilfe richtet sich an die Feuerwehrfördervereine. Aufgrund zahlreicher, ähnlich gelagerter Vorgänge der Vereinsarbeit - insbesondere bezüglich Kassenverwaltung, Kontaktverwaltung oder elektronischer Kommunikation - kann die Handreichung auch für die sonstige Vereinsarbeit Hilfestellungen geben.
So veranschaulicht die Handlungshilfe die Ausgestaltung der Verarbeitungsverzeichnisse und Verpflichtungserklärungen zur Vertraulichkeit.
Die Handlungshilfe wurde seitens des Landesfeuerwehrverbandes gefertigt, da die Fördervereine - im Gegensatz zur Feuerwehr selbst - nicht der Gemeinde oder Stadt zugeordnet werden und somit keinen direkten Zugang zum behördlichen Datenschutzbeauftragten haben.
Die Handlungshilfe für kleine Vereine und Verbände kann hier heruntergeladen werden (PDF)