Gleichstellungsstelle der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau nach der Gemeindeordnung
Zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann im Sinne des § 2 Absatz 6 der Gemeindeordnung (GemO) ist eine Gleichstellungsbeauftragte (sowie eine Stellvertreterin) vom Bürgermeister zu bestellen und die Aufgaben, Rechte und Kompetenzen in einer Dienstanweisung zu regeln.
Gleichstellungsbeauftragte im Sinne des § 2 Absatz 6 der Gemeindeordnung (GemO): Hannah Havel
Die Stelle der Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten ist zur Zeit nicht besetzt.
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Dienstanweisung vom 01.10.2019 (PDF)
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Gesetzliche Grundlagen:
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz