Widerspruch
Auf die Möglichkeit eines Widerspruchs wird der Adressat eines Bescheides im Rahmen der Rechtsbehelfsbelehrung (in der Regel am Ende des Briefes) hingewiesen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an den auf dem Schreiben genannten Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin.
Gesetzliche Grundlagen:
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Ihr Ansprechpartner:
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.