Rathaus Bruchmühlbach-Miesau

Rauchmelder

Rauchmelder

Ab 12. Juli 2012 ist der Einbau von Rauchmeldern (auch Rauchwarnmelder oder Brandmelder, Feuermelder) in Rheinland-Pfalz auch in bestehenden Wohngebäuden zur Pflicht geworden, daher möchte die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau auf die Notwendigkeit des Einbaus nochmals ausdrücklich hinweisen.

Bereits mit der Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 22.12.2003 wurde in      § 44 LBauO folgender Absatz 8 eingefügt:
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

Durch die Änderung der LBauO am 04.07.2007 wurde § 44 Absatz 8 LBauO folgender Satz 3 angefügt: "Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten."

Dies bedeutet, dass der Einbau von Rauchmeldern bei Neubauten und Nutzungsänderungen zu Wohnzwecken in Rheinland-Pfalz seit 01.01.2004 und für bestehende Gebäude seit 12.07.2012 Pflicht ist.

Rund 500 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus. Die meisten Brandopfer -70 %- verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 % der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder retten Leben - der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen. (Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de)

Bitte klicken Sie hier, um Vorschläge zum Einbau von Rauchwarnmeldern zu erhalten.

Weitere interessant Links zu diesem Thema finden Sie unter:
www.dfv.org
www.vds.de

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