Rathaus Bruchmühlbach-Miesau

Entwurf 3. Teilfortschreibung Windkraft - Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

Entwurf 3. Teilfortschreibung Windkraft

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3. Teilfortschreibung Windkraft des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau

In der Sitzung am 23.01.2023 hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach – Miesau die Einleitung des Verfahrens zur 3. Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau beschlossen hat.

Am 30.01.2025 hat der Verbandsgemeinderat sich mit den Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangen sind befasst, dem Entwurf zugestimmt und die Durchführung der förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB(Baugesetzbuch) beschlossen.

Ziel der 3. Fortschreibung Windkraft des Flächennutzungsplanes

Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach – Miesau vom 11. August 2011 mit der Teilfortschreibung Windkraft vom Dezember 2013 weist aktuell zwei Sonderbauflächen für Windenergie aus (Konzentrationszonen).

Diese interkommunalen Flächen befinden sich zum einen in Lambsborn und Martinshöhe und zum anderen in Langwieden und Gerhardsbrunn. Beide Flächen sind voll genutzt und es wurden in der Vergangenheit insgesamt 15 Windenergieanlagen realisiert. Im Windpark Lambsborn / Martinshöhe wurden sieben Anlagen auf der Gemarkung Lambsborn und drei Anlagen auf der Gemarkung Martinshöhe errichtet (Inbetriebnahme: 2007). Im Windpark Langwieden / Gerhardsbrunn wurden insgesamt 5 Anlagen realisiert. Davon vier auf der Gemarkung Langwiesen (Inbetriebnahme eine in 2017, zwei in 2019 und eine in 2020). Darüber hinaus befindet sich eine ältere Windenergieanlage in Martinshöhe außerhalb der Flächennutzungsplanflächen, da diese bereits 1997 genehmigt wurde, als der Flächennutzungsplan noch nicht fortgeschrieben war und es dementsprechend noch keine Konzentrationszonen gab.

Die Ausweisung der Flächen entwickelt eine Ausschlusswirkung, wodurch alle sonstigen Bereiche in der Verbandsgemeinde planungsrechtlich nicht für weitere Windkraftstandorte zur Verfügung stehen.

Angesichts geänderter energiepolitischer Rahmenbedingungen ist es auch in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach – Miesau erforderlich, die hier vorhandenen sehr guten Windkraftpotentiale weiter zu nutzen und damit Planungsrecht für weitere Flächen zu schaffen und den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde fortzuschreiben bzw. teilzuändern.

Aus diesem Grund hat sich die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau dazu entschlossen in Anwendung des § 245e Abs. 1 BauGB weitere Bereiche für die Nutzung von Windenergie in Erweiterung der beiden o.g. Flächen Lambsborn / Martinshöhe und Langwieden / Gerhardsbrunn in den Flächennutzungsplan aufzunehmen (isolierte Positivplanung).

Insgesamt werden hierbei 12 neue Teilbereiche für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen, die sich über die Gemarkungen Lambsborn, Martinshöhe und Gerhardsbrunn erstrecken. Die Lage dieser Teilbereiche ist den folgenden Abbildungen zu entnehme.

Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach – Miesau vom 11. August 2011 mit der Teilfortschreibung Windkraft vom Dezember 2013 weist aktuell zwei Sonderbauflächen für Windenergie aus (Konzentrationszonen).

Diese interkommunalen Flächen befinden sich zum einen in Lambsborn und Martinshöhe und zum anderen in Langwieden und Gerhardsbrunn. Beide Flächen sind voll genutzt und es wurden in der Vergangenheit insgesamt 15 Windenergieanlagen realisiert. Im Windpark Lambsborn / Martinshöhe wurden sieben Anlagen auf der Gemarkung Lambsborn und drei Anlagen auf der Gemarkung Martinshöhe errichtet (Inbetriebnahme: 2007). Im Windpark Langwieden / Gerhardsbrunn wurden insgesamt 5 Anlagen realisiert. Davon vier auf der Gemarkung Langwiesen (Inbetriebnahme eine in 2017, zwei in 2019 und eine in 2020). Darüber hinaus befindet sich eine ältere Windenergieanlage in Martinshöhe außerhalb der Flächennutzungsplanflächen, da diese bereits 1997 genehmigt wurde, als der Flächennutzungsplan noch nicht fortgeschrieben war und es dementsprechend noch keine Konzentrationszonen gab.

Die Ausweisung der Flächen entwickelt eine Ausschlusswirkung, wodurch alle sonstigen Bereiche in der Verbandsgemeinde planungsrechtlich nicht für weitere Windkraftstandorte zur Verfügung stehen.

Angesichts geänderter energiepolitischer Rahmenbedingungen ist es auch in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach – Miesau erforderlich, die hier vorhandenen sehr guten Windkraftpotentiale weiter zu nutzen und damit Planungsrecht für weitere Flächen zu schaffen und den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde fortzuschreiben bzw. teilzuändern.

Aus diesem Grund hat sich die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau dazu entschlossen in Anwendung des § 245e Abs. 1 BauGB weitere Bereiche für die Nutzung von Windenergie in Erweiterung der beiden o.g. Flächen Lambsborn / Martinshöhe und Langwieden / Gerhardsbrunn in den Flächennutzungsplan aufzunehmen (isolierte Positivplanung).

Insgesamt werden hierbei 12 neue Teilbereiche für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen, die sich über die Gemarkungen Lambsborn, Martinshöhe und Gerhardsbrunn erstrecken. Die Lage dieser Teilbereiche ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen.


Abbildung 1: Lage im Raum und Geltungsbereich der FNP-Teiländerung Bereich Lambsborn / Martinshöhe

Abbildung 2: Lage im Raum und Geltungsbereich der FNP-Teiländerung Bereich Gerhardsbrunn


Die 3. Teilfortschreibung Windkraft des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach – Miesau wurde bereits vom 08.01.2024 bis zum 09.02.2024 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 363), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die 3. Teilfortschreibung Windkraft des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach – Miesau vom 10.03.2025 bis zum 11.04.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Zimmer 21 zu den untenstehenden Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr-16:00 Uhr,

sowie Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach – Miesau unter

https://www.bruchmuehlbach-miesau.de/rathaus/bauen-wohnen/bauleitplanung

veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen 

vom 10.03.2025 – 11.04.2025 

zur Verfügung.


Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit offengelegt:

  • SGD Süd (Wasser, Abfallwirtschaft, Bodenschutz)
    • Oberflächenentwässerung: Niederschlagswasser breitflächig versickern lassen, um schädliche Abflüsse zu vermeiden.
    • Bodenschutz: Minimierung des Flächenverbrauchs, Vermeidung von Bodenverdichtung und Schutz der Bodenfunktionen.
    • Altlasten/Verdachtsflächen: Überprüfung potenzieller Altlasten und Verunreinigungen.
    • Gewässerschutz: Einhaltung der Schutzabstände zu Gewässern und wasserrechtliche Genehmigungen bei Bauvorhaben im 10-m-Bereich.
    • Starkregen: Integration des Starkregenvorsorgekonzepts und Nutzung der aktuellen Starkregengefahrenkarten.
    • Wasserschutzgebiete: Besondere Beachtung der Vorgaben für Schutzzonen II und III.

 

  • Forstamt Otterberg:
    • Waldschutz: Vermeidung von Eingriffen in geschlossene Waldflächen, insbesondere in Laubwälder älter als 120 Jahre.
      • Rodungsmaßnahmen: Kompensation durch Aufwertung bestehender Waldflächen anstelle von Erstaufforstung.

 

  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
    • Erschließung und Kompensationsmaßnahmen sollen mit der Landwirtschaft abgestimmt werden

 

  • Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz
    • unterstützt grundsätzlich die Nutzung erneuerbarer Energien, betont jedoch folgende agrarstrukturelle Aspekte bei der Standortwahl von Windenergieanlagen (optimale Platzierung, Optimierung der Erschließung, Bevorzugung von Windenergieanlagen auf Grünland oder im Wald)

 

  • Landesamt für Geologie und Bergbau
    • Bodenschutz und Baugrund: Durchführung von Baugrunduntersuchungen zur Sicherstellung der Stabilität und Beachtung der einschlägigen Regelwerke für Bodeneingriffe.

 

  • Planungsgemeinschaft Westpfalz
    • Naturschutz: Vermeidung von Zielkonflikten mit Vorranggebieten für den Regionalen Biotopverbund und Forstwirtschaft.
    • Grundwasserschutz: Berücksichtigung des Vorbehaltsgebiets für die Sicherung des Grundwassers.

 

  • Forstamt Otterberg
    • Keine Einwände, sofern keine erheblichen Waldverluste entstehen

 

  • Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Landesarchäologie
    • Denkmalschutz: Berücksichtigung archäologischer Verdachtsflächen und Durchführung von Prospektionsmaßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen in schützenswerte Bodenstrukturen.

 

  • Kreisverwaltung Kaiserslautern, Abteilung Bauen und Umwelt
    • Die Begründung für die Erweiterung und die Beibehaltung der Ausschlusswirkung (§ 35 Abs. 3 BauGB) ist noch unzureichend.
    • Landesplanung: Landesplanerische Vorgaben (Schutz alter Laubwälder, Mindestabstand zu Wohngebieten) sowie Raumordnungsziele (Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete) sind zu berücksichtigen.
    • Landschaftsschutz: Die Nutzung des Landschaftsschutzgebiets „Ummelbachtal“ ist möglich, sofern die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes noch nicht erreicht sind.

 

  • Landesjagdverband
    • Neuausweisungen im Wald werden abgelehnt


Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:

  • Planzeichnungen der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende
  • Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten:
    • Umweltrelevante Angaben zum Standort
      • Bedarf an Grund und Boden
      • Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
      • Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen
      • Abgrenzung des Untersuchungsraumes
      • Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter
      • Immissionssituation
      • Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
      • Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
      • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
      • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen
      • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild
      • Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen
      • Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung
      • Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung
      • Prüfung von Planungsalternativen

Die Entwürfe der Bauleitpläne können während der Auslegungsfrist von jedermann eingesehen werden. Über Ihren Inhalt, die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung wird Auskunft erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Äußerung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse jennifer.trapp@vgbm.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die FNP-Teiländerung unberücksichtigt bleiben.

Für die FNP-Teiländerung gilt: 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

 

Hinweis zum Datenschutz

 Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder ein von dieser eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder den von dieser eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber dem Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder dem von dieser einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

Folgende Unterlagen stehen zum Download bereit: Wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen, Begründung, Plan Martinshöhe, Plan Gerhardsbrunn.


Bruchmühlbach-Miesau, 27.02.2025

Christian Hirsch

Bürgermeister


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