Rathaus aus den 60ern und daor ein Kopfsteinpflaster.

Bruchmühlbach-Miesau

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Bebauungsplan
"Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Straße 30a"
der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn


Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ortsgemeinderat Gerhardsbrunn hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes "Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Straße 30a" im Internet sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

In der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn ist am Ende der Adam-Müllr-Straße in Verlängerung des vorhandenen Feldweges eine bauliche Entwicklung geplant.Angedacht ist hier eine Erweiterungsfläche für eine halle mit Wohnnutzung, in der ein Fuhrpark (u.a. landwirtschaftliche Maschinen, Privat-PKW) untergebracht werden kann sowie ein weiteres Wohnhaus.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 bauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau sieht für das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft und eine Gehölzstruktur vpr. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwickungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2.000 m².

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2027 (BGBl. S. 3634) unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom

17. Juni 2024 bis einschließlich 19. Juli 2024

in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 21, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Diese sind von Montag bis Mittwoch von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per mail an die E-Mail-Adresse jenny-lee.kuntz@vgbm.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Unterlagen stehen zum Download bereit: Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht.


Gerhardsbrunn, 06.06.2024

(Bohl)

Ortsbürgermeister


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