Rathaus aus den 60ern und daor ein Kopfsteinpflaster.

Bruchmühlbach-Miesau

Alles wissenswerte über unsere Verbandsgemeinde


Teiländerung des Flächennutzungsplanes
"Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Straße 30a, Rücknahme östlicher Teil Wohnbaufläche GB-W1", 

Ortsgemeinde Gerhardsbrunn


Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB


Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach – Miesau in seiner Sitzung am 17.05.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Straße 30a, Rücknahme östlicher Teil der Wohnbaufläche GB-W1“ beschlossen hat.

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 17.05.2024 hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach – Miesau die Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer gemischten Baufläche statt einer landwirtschaftlichen Fläche, um die Errichtung eines Wohnhauses und eines Fuhrparks planerisch vorzubereiten. Hierzu ist ein Flächentausch mit einer Teilfläche der geplanten Wohnbaufläche im östlichen Gemeindegebiet erforderlich, die dann als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Str. 30a“ sowie einen Teilbereich der geplanten Wohnbaufläche GB-W1. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,4 ha (jeweils 0,2 ha je Teilgebiet).

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.

Hiermit macht die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach – Miesau bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplanes


vom 17. Juni 2024 bis einschließlich 19. Juli 2024

 

in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 21 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Folgende Unterlagen werden zur Einsicht vorgehalten: Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht.

Die Einsichtnahme kann während den allgemeinen Dienstzeiten erfolgen. Diese sind Montag – Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr, Freitag 08:00 – 12:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: jenny-lee.kuntz@vgbm.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die FNP-Teiländerung unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen neben der Einstellung in das Internet über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht (www.geoportal.rlp.de).

 

Für die FNP-Teiländerung gilt: 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

 

Hinweis zum Datenschutz:

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder ein von dieser eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder den von dieser eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber dem Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder dem von dieser einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

Bruchmühlbach-Miesau, 06.06.2024

(Christian Hirsch)

Bürgermeister


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