Entwurf des Bebauungsplanes "Eichenflur-Wolfsdell, 2. Teiländerung" der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 11.10.2024 die Veröffentlichung der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Eichenflur-Wolfsdell“ im Internet sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Bereich des Bebauungsplanes „Eichenflur-Wolfsdell“ sind die Grundstücke FlNr.: 1527 und 1533, Gemarkung Bruchmühlbach, als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, die Grundstücke FlNr.: 940/33, 1531 und 1532, Gemarkung Bruchmühlbach, als Verkehrsfläche für besondere Zweckbestimmung. Auf dem Grundstück FlNr.: 1527 war die Errichtung eines Spielplatzes vorgesehen. Diese wird jedoch nicht beabsichtigt. Das Grundstück FlNr.: 1527 inkl. der Grundstücke FlNr.: 940/33, 1531 und 1532 werden zukünftig als private Grünfläche ausgewiesen. Auf dem Grundstück FlNr.: 1533 wurde die bis vor einiger Zeit vorhandene 20-kV-Freileitung demontiert. Demnach kann das Grundstück nun als Baufläche genutzt werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634) unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Zeit vom
04. November 2024 bis einschließlich 06. Dezember 2024
in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 21, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Diese sind von Montag bis Mittwoch von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse jenny-lee.kuntz@vgbm.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Unterlagen stehen zum Download bereit: Planzeichnung (PDF), Textliche Festetzungen (PDF), Begründung (PDF).
Bruchmühlbach-Miesau, 21.10.2024
Rüdiger Franz
Ortsbürgermeister