Entwurf des Bebauungsplanes "Zu den
Rennwiesen, 1. Änderung" der Ortsgemeinde Martinshöhe
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ortsgemeinderat Martinshöhe hat in seiner Sitzung am 13.09.2024 die Veröffentlichung der Änderung des Bebauungsplanes „Zu den Rennwiesen“ im Internet sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Jahr 2021 hat der Bebauungsplan „Zu den Rennwiesen“ Rechtskraft erlangt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde ein allgemeines Wohngebiet mit insgesamt 22 Bauplätzen realisiert.
Um die flexible Bebauung der östlichen Grundstücksgrenze FlNr.: 1125/19, 1125/26 und 1125/27 zu ermöglichen, soll nun die straßenseitige Baugrenze von 6 m auf 3 m reduziert werden. Weiterhin soll die Errichtung von Flachdächern auf Nebenanlagen ermöglicht werden. Des Weiteren ist im Bebauungsplan die Festsetzung enthalten, dass Einfriedungen entlang der Erschließungsstraße auf maximal 1,20 m zu beschränken sind. Um die Nutzung der Grundstücke flexibler zu gestalten und die Möglichkeit der Privatsphäre besteht, soll es zulässig sein, den als Garten genutzten Grundstücksbereich mit einer maximalen Höhe von 2 m einzuzäunen, auch wenn dieser entlang der Erschließungsstraße liegt.
Gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634) unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Zeit vom
07. Oktober 2024 bis einschließlich 08. November 2024
in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 21, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Diese sind von Montag bis Mittwoch von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse jenny-lee.kuntz@vgbm.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Unterlagen stehen zum Download bereit: Planzeichnung (PDF), Textliche Festsetzungen (PDF), Begründung (PDF).
Martinshöhe, 23.09.2024
Peter Palm
Ortsbürgermeister