Waldflurbereinigung Vogelbach-Lambsborn
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Vogelbach (Wald) Aktenzeichen: 21148-HA2.2
Der Anordnungsbeschluss zu oben genannten Verfahren wurde am 20.10.2014 gefasst.
Ziel des Verfahrens:
Die Mängel der Agrarstruktur wurden aufgrund der Projektbezogenen Untersuchung aus dem Jahr 2013 in Bezug auf Flurstruktur, Besitzzersplitterung, Erschließung und Wegezustand bestätigt. Die Katasterkarten belegen, dass im Flurbereinigungsgebiet eine erhebliche Besitzzersplitterung in Verbindung mit zu kleinen, unzweckmäßig geformten nicht erschlossenen Grundstücken vorliegt. Anhand eines Vergleiches zwischen dem Nachweis des Liegenschaftskatasters und der Luftbildkarte (Orthophoto) wurde weiterhin deutlich, dass in einigen Fällen die Örtlichkeit vom Nachweis des Liegenschaftskatasters abweicht.
In der Voruntersuchung wurde von der Flurbereinigungsbehörde festgestellt, dass lediglich im Rahmen des ehemaligen vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Lambsborn, eine teilweise Arrondierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen stattgefunden hat.
Somit sind die Grundstücke, nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen, unter Berücksichtigung der bestehenden Pachtverhältnisse, aber auch unter Beachtung der Erfordernisse der Landesplanung, des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Umwelt- und Naturschutzes, der Erholung sowie der wasserwirtschaftlichen Belange stärker zusammenzulegen und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig zu gestalten und zu erschließen. Durch die Neustrukturierung des Flurbereinigungsgebietes werden für die zukünftige Bewirtschaftung Arbeitszeit eingespart und Arbeits- und Maschinenkosten gesenkt. Die Verbesserung der Flurstruktur ist somit eine entscheidende Voraussetzung für die Existenzsicherung bzw. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der wirtschaftenden Betriebe.
Nach der Bodenordnung lässt sich der zusammengelegte und zweckmäßig durch Wege erschlossene Grundbesitz rationeller und besser nutzen. Der Einsatz von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten wird noch effizienter erfolgen können. Auf diese Weise ist durch Bodenordnung auch für den Grundbesitz der Beteiligten, die ihren Besitz nur im Nebenerwerb bewirtschaften oder verpachtet haben, eine Werterhaltung bzw. Wertsteigerung verbunden.
Das Flurbereinigungsverfahren ist somit für alle Beteiligten in hohem Maße privatnützig.
Die Voruntersuchung hat auch gezeigt, dass die Privatwaldflächen erhebliche Strukturdefizite aufzeigen. Sowohl die bedarfsgerechte Zusammenlegung der kleinparzellierten und zersplitterten Waldflächen als auch die ergänzende Erschließung der Waldgrundstücke sind Ziele des Bodenordnungsverfahrens. Das vorhandene Wirtschaftswegenetz im Wald ist ergänzungs- und verbesserungsbedürftig, da nicht alle Grundstücke aufgrund ihres Zuschnittes und ihrer Lage an einen Weg angebunden sind. Eine rechtlich gesicherte Erschließung ist somit nicht gewährleistet. Zudem sind die Grenzen im Wald aufgrund der fehlenden
Abmarkung und des vorhandenen Urkatasters nicht eindeutig, so dass eine rechtliche Grenzsicherheit fehlt. Durch eine
vollständige Neuvermessung wird ein einwandfreies Katasterwerk mit eindeutigen Grenzen geschaffen.
Die Erstbereinigung der Privatwaldflächen soll insbesondere auch im Rahmen der Mobilisierungskampagne die regionale Energieerzeugung und Rohstoffproduktion unterstützen.
Für die dem Verfahren unterliegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen liegt ein Kataster vor, das teilweise auf die Urmessung von 1854 zurückgeht. Die Qualität der Stückvermessung, bzw. des Nachweises des Liegenschaftskatasters ist im Wald nicht einwandfrei. Der Grad der Erhaltung der Abmarkung kann mit mangelhaft bezeichnet werden. Dies bedeutet, dass die Grenzen nur teilweise abgemarkt und in der Örtlichkeit nicht eindeutig sind und die Übereinstimmung zwischen Örtlichkeit und Liegenschaftskataster kaum gegeben ist.
Mit dem Eintrag beziehungsweise der Übernahme der Ergebnisse der Flurbereinigung kann somit auch das Liegenschaftskataster fortgeschrieben und auf den neusten Stand gebracht werden.
Die Beseitigung der Besitzzersplitterung und die Erschließung aller Flurstücke durch neue Wege kann in der Flurbereinigung mit Vermessung erreicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westpfalz, Fischerstr. 12, 67655 Kaiserslautern, Telefon: 0631 / 36740 oder auf deren Homepage, die, hinsichtlich des Verfahrensstandes, ständig aktualisiert wird.
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