Rathaus Bruchmühlbach-Miesau

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in die USA/Vereinigte Staaten

Reisedokumente / Visum

Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am "Visa Waiver" Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

  • im Besitz eines mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültigen, regulären (bordeauxroten), maschinenlesbaren deutschen Reisepasses sind oder einen vor dem 26.10.2006 ausgestellten und nach diesem Datum nicht verlängerten Kinderreisepass, der ein Foto enthält, besitzen,
  • mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
  • ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf), gültig für den Zeitraum von maximal 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
  • im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind ("Electronic System for Travel Authorization"-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).

Hinweis: Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des "Visa Waiver" Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.

Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am "Visa Waiver" Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.

Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich - zum Beispiel wenn Sie:

  • vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, zum Beispiel Journalisten),
  • den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
  • an einem Austauschprogramm teilnehmen,
  • eine Forschungsarbeit durchführen,
  • in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
  • nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (zum Beispiel Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien)
  • ab dem 12. Januar 2009 keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen)

Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung - etwa, wenn sich Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert - ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!)

Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa Waiver" Programms berechtigen alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten).

Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass benötigen Sie ein Visum.

Kinderreisepässe werden zur visumfreien Einreise nur dann anerkannt, wenn sie vor dem 26.10.2006 ausgestellt und ab diesem Datum nicht verlängert wurden und ein Foto enthalten. Falls Ihr Kind einen ab dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass oder gar noch einen Kinderausweis besitzt, sollten Sie rechtzeitig vor der Reise einen regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Anderenfalls ist ein Visum erforderlich.

Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft beziehungsweise dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.

Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden aus Ländern des "Visa Waiver" Programms (VWP), also auch aus Deutschland, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov/ eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis ("Electronic System for Travel Authorization"-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (zum Beispiel Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue "Travel Authorization" beantragt werden:

  • Wechsel des Reisepasses
  • Änderung des Namens
  • Wechsel der Staatsangehörigkeit
  • Wechsel des Geschlechts
  • Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die oben angegebene ESTA-Webseite)

Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist auch in deutscher und 15 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller -gemäß Auskunft des zuständigen Department of Homeland Security (DHS)- innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen gegebenenfalls auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt.

Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

Generell verweist das zuständige Department of Homeland Security auf den Vorteil, dass das System zu mehr Sicherheit im Reiseverkehr führen wird und ein Einreiseformular mit ähnlichen Angaben wie im Rahmen des ESTA auch bereits bisher -und zwar auf der Hinreise in die USA- ausgefüllt werden musste. Für Reisende, die im Rahmen des "Visa Waiver" Programms nicht einreiseberechtigt sind, habe die Vorverlagerung der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten werden und es nicht -wie in der Vergangenheit- zu unangenehmen und (zum Beispiel wegen entstandener Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim Einreiseversuch an der US-Grenze komme.

Weitere Informationen über ESTA erhalten Sie auf der Webseite https://www.cbp.gov/travel/international-visitors/esta in englischer Sprache.

Hinweis: Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für "ESTA" meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA kostenpflichtig zum Download anbieten. Es ist daher empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link (https://esta.cbp.dhs.gov) direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben. Die auf dieser offiziellen Seite enthaltenen Informationen liegen in mehreren Sprachversionen vor und sind umfassend. Die Nutzung von ESTA ist gebührenfrei.

Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Webseite der US-Botschaft Berlin: http://www.us-botschaft.de/ (auf deutsch) oder http://www.usembassy.de/ (auf englisch).

Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr an das Department of Homeland Security wenden, das ein "Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)" unter www.dhs.gov/trip eingerichtet hat, das die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe erbitten.

Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen und mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov.

Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.


Besondere Zollvorschriften

Hinweise zu den aktuellen Zollvorschriften finden Sie unter http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/.

 

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