Rathaus Bruchmühlbach-Miesau

Ehrenordnung Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Ehrenordnung der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau vom 16. November 1989

Ehrenordnung der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau vom 16. November 1989


1 Für Verdienste um die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau können Auszeichnungen nach Maßgabe dieser Ehrenordnung verliehen werden.

2 An die Verleihung ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, um eine Entwertung der Auszeichnung zu verhindern.

3 Es werden verliehen

3.1 die Ehrentafel, verzinnt, auf Holzbrett ca. 30 x 21 cm, mit Wappen der Ortsgemeinde

3.1.1 für mindestens 15 Jahre treue Mitarbeit im Ortsgemeinderat mit der Inschrift "Für 15 Jahre treue Mitarbeit im Ortsgemeinderat",

3.1.2 für sonstige hervorragende Verdienste um die Ortsgemeinde mit einer entsprechenden Inschrift;

3.2 eine Ehrentafel, verzinnt, mit Kette ca. 26 x 17 cm, mit Wappen der Ortsgemeinde

3.2.1 für mindestens 10 Jahre treue Mitarbeit im Ortsgemeinderat mit der Inschrift "Für 10 Jahre treue Mitarbeit im Ortsgemeinderat",

3.2.2 für sonstige besondere Verdienste um die Ortsgemeinde mit einer entsprechenden Inschrift;

3.3 der Wappenteller der Ortsgemeinde, Durchmesser 23 cm

3.3.1 für mindestens 5 Jahre treue Mitarbeit im Ortsgemeinderat,

3.3.2 für Verdienste um die Ortsgemeinde oder aus besonderem Anlaß.

Die unter den Ziffern 3.1.1, 3.2.1 und 3.3.1 vorgesehenen Verleihungen werden nur noch beim
Ausscheiden aus dem Ortsgemeinderat verliehen.1)

4 Für Verdienste, die noch deutlich über die in Nr. 3 dargestellten hinausgehen, kann der Ältestenrat im Einzelfall eine höhere Auszeichnung beschließen.1)

5 Soweit Verdienste nicht unmittelbar mit der Ortsgemeinde und ihren Selbstverwaltungsaufgaben in Zusammenhang stehen, bleibt ihre Anerkennung anderen kommunalen, staatlichen und sonstigen Stellen überlassen.

6 Die Entscheidung über die Verleihung in den Fällen der Nummern 3.1. sowie 3.2 obliegt dem Hauptausschuss1) und in den Fällen der Nummer 3.3 dem Ortsbürgermeister.

Bruchmühlbach-Miesau, 5. Dezember 1989

gez.
Satter
Ortsbürgermeister

___________________________________

siehe Beschluß des Ortsgemeinderates vom 16. November 1989

1) Geändert durch Beschluss des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau vom 13.12.2013.

 

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