Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (Gesetztes- und Verordnungsblatt Seite 153), in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
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