Haushaltssatzung und Haushaötsplan der Ortsgemeinde Langwieden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 fort folgende der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025/2026 (PDF)
nachrichtlich:
Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbeträgen der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wurde zunächst nicht erteilt.
Aus Gründen der Opportunität, hier vor allem wegen des positiven Kassenstandes der Ortsgemeinde sieht die Kommunalaufsicht, neben den geäußerten Rechtsbedenken, jedoch von weiteren Maßnahmen ab.
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