Rathaus Bruchmühlbach-Miesau

Satzung der Ortsgemeinde Langwieden über die Erhebung von Hundesteuer vom 28. November 2016


Der Ortsgemeinderat Langwieden hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

 

Langwieden, den 28. November 2016

gez. Marowsky, Ortsbürgermeister

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Beschluss des Ortsgemeinderates Langwieden vom 24. November 2016
Bekanntgemacht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Nr. 48/2016 vom 1. Dezember 2016



Gesetzliche Grundlagen:
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO),
Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Vergnügungssteuer und Hundesteuer,
Kommunalabgabengesetz (KAG)

 

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