Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Martinshöhe für das die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 95 fort folgende der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (Gesetzes- und Verordnungsblatt Seite 153), in derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024/2025 (PDF)
Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung wurde für das Jahr 2024 erteilt.
Für das Haushaltsjahr 2025 wurden unter Berücksichtigung der Ausführungen zum Thema "Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht" Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben und der Ortsgemeinde eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2025 wurde zunächst nicht genehmigt.
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