Rathaus Bruchmühlbach-Miesau

Betriebssatzung für die Einrichtung der Nahwärmeversorgung Martinshöhe der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau vom 28. September 2009


Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat auf Grund des § 24 und des § 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:


§ 1
Gegenstand und Zweck der Einrichtung

(1) Die Nahwärmeversorgung Martinshöhe der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wird mit Ausnahme des § 1 Abs. 2 und der §§ 2 bis 8 EigAnVO nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung sowie nach den Bestimmungen dieser Satzung verwaltet.

(2) Zweck der Einrichtung ist es, ein Teilgebiet der Ortsgemeinde Martinshöhe mit Nahwärme zu versorgen.


§ 2
Stammkapital

Das Stammkapital beträgt 100,-- €.


§ 3
Wirtschaftsplan, Beteiligungsbericht, Kassenführung

(1) Der Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vor Beginn des Wirtschaftsjahres dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung vorzulegen.

(2) Der Beteiligungsbericht (§ 86 Abs. 3 Satz 3 iVm. § 90 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 Nr. 4) ist mit dem Wirtschaftsplan (Abs. 1) dem Verbandsgemeinderat zur Erörterung vorzulegen. Der Verbandsgemeinderat hat die Einwohner über den Beteiligungsbericht in geeigneter Form zu unterrichten.

(3) Für die Einrichtung wird eine Sonderkasse eingerichtet, die mit der Verbandsgemeindekasse verbunden ist.


§ 4
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Bruchmühlbach-Miesau, den 28. September 2009
gez. Werner Holz
Bürgermeister

____________________________
Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Nr. 40/2009 vom 1. Oktober 2009



                                                                           Satzung
zur Aufhebung der Betriebssatzung für die Einrichtung der Nahwärmeversorgung  Martinshöhe der
                                     Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau vom 28.09.2009
                                                               vom 29. Februar 2016 
 


Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat auf Grund des § 24 und des § 86 Absätze 2 und 3 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 


 § 1

Die Betriebssatzung für die Einrichtung der Nahwärmeversorgung Martinshöhe der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau vom 28.09.2009 wird aufgehoben. 


§ 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 02.10.2009 in Kraft.


Bruchmühlbach-Miesau, den 29. Februar 2016
gez. Erik Emich
Bürgermeister


________________________________ 

Bekanntgemacht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Nr. 9/2016 vom 03.03.2016 




Gesetzliche Grundlagen:
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) 

 

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