Betriebssatzung für die Einrichtung der Nahwärmeversorgung Martinshöhe der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau vom 28. September 2009
Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat auf Grund des § 24 und des § 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Gegenstand und Zweck der Einrichtung
(1) Die Nahwärmeversorgung Martinshöhe der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wird mit Ausnahme des § 1 Abs. 2 und der §§ 2 bis 8 EigAnVO nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung sowie nach den Bestimmungen dieser Satzung verwaltet.
(2) Zweck der Einrichtung ist es, ein Teilgebiet der Ortsgemeinde Martinshöhe mit Nahwärme zu versorgen.
§ 2
Stammkapital
Das Stammkapital beträgt 100,-- €.
§ 3
Wirtschaftsplan, Beteiligungsbericht, Kassenführung
(1) Der Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vor Beginn des Wirtschaftsjahres dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung vorzulegen.
(2) Der Beteiligungsbericht (§ 86 Abs. 3 Satz 3 iVm. § 90 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 Nr. 4) ist mit dem Wirtschaftsplan (Abs. 1) dem Verbandsgemeinderat zur Erörterung vorzulegen. Der Verbandsgemeinderat hat die Einwohner über den Beteiligungsbericht in geeigneter Form zu unterrichten.
(3) Für die Einrichtung wird eine Sonderkasse eingerichtet, die mit der Verbandsgemeindekasse verbunden ist.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bruchmühlbach-Miesau, den 28. September 2009
gez. Werner Holz
Bürgermeister
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Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Nr. 40/2009 vom 1. Oktober 2009
Satzung
zur Aufhebung der Betriebssatzung für die Einrichtung der Nahwärmeversorgung Martinshöhe der
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau vom 28.09.2009
vom 29. Februar 2016
Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat auf Grund des § 24 und des § 86 Absätze 2 und 3 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Die Betriebssatzung für die Einrichtung der Nahwärmeversorgung Martinshöhe der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau vom 28.09.2009 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 02.10.2009 in Kraft.
Bruchmühlbach-Miesau, den 29. Februar 2016
gez. Erik Emich
Bürgermeister
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Bekanntgemacht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Nr. 9/2016 vom 03.03.2016
Gesetzliche Grundlagen:
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)