Aus Rücksicht auf die Nachbarn: Betrieb motorbetriebener Geräte und Maschinen insbesondere Gartengeräte - aber nicht zur falschen Zeit!
Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Dröhnende und röhrende Gartengeräte haben schon für manchen Streit unter Nachbarn gesorgt. Zum Schutz vor übermäßiger Lärmbelästigung müssen deshalb bestimmte Ruhezeiten eingehalten werden. Rasenmäher dürfen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen.
Privatpersonen dürfen Rasenmäher auch in der Zeit von 13 bis 15 Uhr nicht betreiben. Hier wird nicht mehr zwischen Benzin- und Elektromähern unterschieden. Für die gewerbliche Nutzung gibt es keine Einschränkungen zur Mittagszeit, der Gartenbaubetrieb muss also seine Arbeiten nicht unterbrechen.
Das bundeseinheitliche Betriebsverbot in der Zeit zwischen 20.00 und 07.00 Uhr gilt außer für Rasenmäher auch für andere motorbetriebene Gartengeräte - Heckenscheren, Rasentrimmer, Kantenschneider und Vertikutierer - sowie für weitere "Krachmacher", die im Freien eingesetzt werden, darunter Bohrgeräte und Kettensägen. In der Bundesverordnung sind 57 Garten- und Baugeräte oder -maschinen einzeln aufgeführt, für die der Betrieb zeitlich eingeschränkt ist. Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und -sammler dürfen - auch im gewerblichen Bereich - nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Über diese bundeseinheitlichen Bestimmungen hinaus schreibt das Landesrecht für alle lärmerzeugenden Arbeitsgeräte und Werkzeuge eine Betriebsruhe für die Zeit zwischen 20.00 und 07.00 Uhr morgens vor (Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete ausgenommen). Privatpersonen dürfen solche Lärmquellen zudem in der Zeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr nicht betreiben.
Bei Störungen empfiehlt es sich, mit dem Verursacher zu sprechen und ihn zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten. Sollte dies nicht funktionieren, sind das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau oder für den gewerblichen Bereich die Regionalstelle Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd die Ansprechpartner. Wer lärmempfindlichen Nachbarn möglichst wenig auf die Nerven gehen will, sollte bereits beim Kauf der Gartengeräte auf das Umweltzeichen der Europäischen Union achten.
Verbandsgemeindeverwaltung
Bruchmühlbach-Miesau, den 14.08.2012
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