Tierschutz, Tierheime, Tierärzte
Seit dem 01. August 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert. Artikel 20a des Grundgesetzes lautet:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Tierschutzrechts wird in Rheinland-Pfalz durch eine Landesverordnung (TierZustV) geregelt; die zuständigen Behörden nach dem Tierschutzgesetz sind:
- das Landesuntersuchungsamt unter anderem für die Genehmigung von Tierseuchen
- die Kreisverwaltung (in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung)
Rechtsvorschriften zum Tierschutz sind unter anderem:
- das Tierschutzgesetz
- die Tierschutz-Hundeverordnung
Zuständig ist bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern:
Dr. Christine Zwerger
Veterinäramt
Zim. 127
Pfaffstraße 40
67657 Kaiserslautern
info@kaiserslautern-kreis.de
www.kaiserslautern-kreis.de
Telefon: 0631/7105-451
Telefax: 0631/7105-457
Tierheime, -pensionen und Tierschutzvereine in der Umgebung:
The Farm Kennel Tierpension, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Bahnhofstr. 80,
Tel.: 8070 oder (06374) 6210
Tierschutzverein Homburg (Saar) und Umgebung eingetragener Verein, Internet: www.tierheimhomburg.de
Tierschutzverein Pirmasens Stadt und Land, 66934 Pirmasens, Am Sommerwald 255, Telefon: (06331) 65977, Internet: www.tierheim-pirmasens.com, Mail: info@tierheim-pirmasens.com
Tierärzte in der Umgebung:
www.tierarzt-onlinesuche.de
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