Grund- und Hundesteuer 2024
Öffentliche Bekanntmachung
zur Festsetzung der Grund- und Hundesteuer für das Jahr 2024
gemäß § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz
und § 6 Absatz 5 der Hundesteuersatzungen der Ortsgemeinden
Bruchmühlbach-Miesau, Gerhardsbrunn, Lambsborn, Langwieden und Martinshöhe
Das Verfahren bei der Veranlagung zur Grund- und Hundesteuer wurde auf Dauerbescheide umgestellt, das heißt ein Steuerbescheid für die Grund- oder Hundesteuer wird nur noch bei Änderung der Bemessungsgrundlagen erstellt. Liegen keine Änderungen vor, werden Sie daher für 2024 keinen Bescheid erhalten.
Durch diese öffentliche Bekanntmachung wird die Grund- und Hundesteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grund- und/oder Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, festgesetzt.
Für alle Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Höhe der zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) zu zahlenden Abgaben entnehmen Sie bitte dem letzten Ihnen vorliegenden Bescheid.
Wenn Sie der Verbandsgemeindeverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat für SEPA-Basislastschriften erteilt haben, werden die Abgaben zum Fälligkeitstermin eingezogen.
Wenn Sie künftig am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, können Sie hierzu das Formular auf unserer Homepage unter www.bruchmuehlbach-miesau.de mit dem Suchen-Begriff „SEPA-Lastschriftmandat“ abrufen und bei der Verbandsgemeindeverwaltung ausgefüllt und unterschrieben einreichen.
Bei Fragen zur Steuererhebung wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Abgaben Frau Bröhmer-Barth (Telefon 06372 / 922-0402). Rückfragen zum SEPA-Lastschriftverfahren erteilt Frau Konn (Telefon 06372 / 922-0405).