Wiederkehrender Beitrag verkehrsanlagen
Die Verbandsgemeindekasse Bruchmühlbach-Miesau erinnert, dass zum
15. November 2024
folgender Beitrag des 4. Quartals 2024 zur Zahlung fällig ist:
- Wiederkehrender Beitrag für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Ortsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau,
Lambsborn und Martinshöhe
Bei einem vorliegenden SEPA-Lastschriftmandat werden die fälligen Forderungen zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht. Alle anderen Zahlungspflichtigen werden gebeten, Überweisungen so rechtzeitig vorzunehmen, dass diese zum Fälligkeitstermin dem Konto der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau gutgeschrieben sind. Bei nicht fristgemäßer Zahlung können weitere Kosten entstehen, wie z. B. Säumniszuschläge, Mahngebühren usw.
Bis eine Woche vor dem Fälligkeitstermin können Sie noch ein SEPA-Lastschriftmandat für die aktuelle Fälligkeit erteilen. Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates können Sie hier (Word-Dokument) abrufen.