Fragezeigensymbol und Titel " Fragen und Antworten zu den Straßenausbaubeiträgen"

Fragen & Antworten zu den straßenausbaubeiträgen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Bescheiden für die Straßenausbaubeiträge und Wissenswertes

  • Was steht in meinem Bescheid?

    1. Für was Sie Beiträge bezahlen (wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen)
    2. Allgemeine Informationen über Ihr Grundstück, welches zu den Beiträgen herangezogen wird (Lage, Flurstücks Nummer, Quadratmeter)
    3. Berechnung der Fläche Ihres Grundstückes, welche zur Beitragsberechnung herangezogen wird (Berechnung der beitragspflichtigen Fläche)
    4. Wie sich der Beitrag pro qm berechnet und wie hoch der Beitrag für Ihr Grundstück ist
    5. Fälligkeiten und Höhe der zu zahlenden Vorausleistungen pro Jahr sowie die Teilzahlungen pro Jahr
  • Wann bekomme ich meinen Bescheid?

    Die Beitragsbescheide werden immer zum Anfang eines Jahres erstellt und gelten für das gesamte Jahr. Es gibt nur einen Bescheid für ein Jahr.

  • Wieso bezahle ich Ausbaubeiträge?

    Die Beiträge werden aufgrund der Satzung der Ortsgemeinde über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen erhoben. Mit den Ausbaubeiträgen werden die Erneuerung und die Herstellung von Straßen und Gehwegen in Ihrer Gemeinde finanziert. Die Ausbaubeitragssatzungen für Ihre Ortsgemeinde finden Sie hier.

  • Wann muss ich bezahlen / Wie sind die Fälligkeiten?

    Die Beiträge sind in der Regel jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig. Teilbeträge unter 50,00 € werden in einer Fälligkeit erhoben.

  • Was tun bei einem Eigentumswechsel?

    Aufgrund der Tatsache, dass die Bescheide immer am Anfang eines Jahres erstellt werden und für das gesamte Jahr gelten, erfolgt unter dem Jahr keine Eigentumsumschreibung und damit auch keine Erstellung eines neuen Bescheides. Erst bei der jährlichen Erstellung der Beitragsbescheide, Anfang des Jahres, erfolgt ein Abgleich mit den Grundbuchdaten und dann ggf. Änderung der Beitragsschuldner. Bezüglich der Zahlungen von Beiträgen sowie auch Steuern, öffentlich-rechtlichen Entgelten etc. befinden sich bei Grundstücksveräußerungen im notariellen Kaufvertrag entsprechende Regelungen welche im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer getroffen werden können.

  • Was bedeutet gewichtete beitragspflichtige Fläche?

    Die Ermittlung der beitragspflichtigen Fläche ist in § 6 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen geregelt. Maßstab ist demnach die Geschossfläche (= die Grundstücksfläche vervielfacht mit der festgelegten Geschossflächenzahl bzw. Vollgeschossmaßstab). Diese ergibt sich aus dem geltenden Bebauungsplan bzw. der Umgebungsbebauung. Zur Ermittlung der beitragspflichtigen Fläche wird die Geschossflächenzahl/der Vollgeschosszuschlag mit der maßgeblichen Fläche multipliziert.

  • Was bedeutet Tiefenbegrenzung?

    Die sogenannte Tiefenbegrenzung wird in Gebieten angewandt, in denen kein Bebauungsplan besteht. Mit der Tiefenbegrenzung wird der Innenbereich vom Außenbereich abgegrenzt. Deshalb wird zur Beitragserhebung nur die Fläche innerhalb der Tiefenbegrenzungslinie zu Beiträgen herangezogen. Diese beträgt 35 bzw. 40 Meter.

  • Warum bekomme ich jetzt einen Bescheid und früher musste ich nichts zahlen?

    Weil Ihr Grundstück gemäß § 13 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen bisher von der Beitragspflicht befreit war. Demnach werden Grundstücke, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, für welche Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch gezahlt wurden, erst nach 15/20/25 Jahren seit Entstehung des Beitragsanspruches bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages berücksichtigt und beitragspflichtig. 

  • Was ist unter dem Gewerbezuschlag zu verstehen?

    Für Grundstücke die ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden, wird die anzurechnende Geschossfläche um 20% bzw. 30% erhöht. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) wird die Geschossfläche um 10% bzw. 15% erhöht.

  • Warum ist es von Vorteil ein SEPA-Mandat abzugeben? 

    Die Beiträge können mittels Lastschrift zu den jeweiligen Fälligkeiten abgebucht werden. Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, können Sie das beigefügte Sepa-Mandat ausgefüllt an die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau zurücksenden. Nehmen Sie bereits am Lastschriftverfahren teil, finden Sie einen Hinweis zu Ihrer Bankverbindung unter den Fälligkeiten.

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