Bundestagswahlen 2025
Die Verbandsgemeindeverwaltung ist zwischen den Feiertagen von 24.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen.
Letztmalig erreichen Sie die Verwaltung am Montag, den 23.12.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Aufgrund der voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindenden vorgezogenen Bundestagswahlen ist das Wahlamt am Freitag, 27.12.2024 sowie am Montag, 30.12.2024 von 8:00 - 12:00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung
(Tel. 06372 / 922-0107) ausschließlich für Wahlvorschlagsträger zum Ausstellen von Bescheinigungen der
Wählbarkeit sowie des Wahlrechts erreichbar.
Sie erreichen uns wieder am Donnerstag, den 02.01.2025 zu den üblichen Öffnungszeiten.
Der ursprüngliche Termin zur Wahl des Bundestages war auf Sonntag, 28. September 2025 terminiert.
Aufgrund einer frühzeitigen Auflösung des Bundestages werden die Wahlen voraussichtlich bereits am Sonntag, dem 23. Februar 2025 durchgeführt.
Wahlhelfer/innen gesucht
Zur Durchführung der Wahl werden wieder ehrenamtliche Wahlhelfer/innen gesucht!
Als Wahlhelfer/in im Wahlvorstand sind Sie für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung in ihrem Stimmbezirk verantwortlich. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und den Beisitzerinnen und Beisitzern.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.
(Quelle: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/briefwahl.html)Ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau gestellt werden.
Sie können Briefwahl…
- online,
- per E-Mail,
- per Post oder
- persönlich beantragen.
Anträge können nicht per Telefon oder SMS gestellt werden!
Bereits jetzt ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich. Auch wenn Sie noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie diesen Antrag zur Beantragung der Unterlagen nutzen! Sofern eine andere Person Ihre Briefwahlunterlagen abholen möchte, wird zusätzlich eine Vollmacht benötigt. Hierfür können Sie dieses Formular nutzen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie uns gerne per E-Mail an wahlen@vgbm.de oder per Post zukommen lassen.
Alternativ zu den o.g. Formularen kann auch die Beantragung über E-Mail oder die persönliche Beantragung vor Ort genutzt werden.Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass trotz frühzeitiger Beantragung die Briefwahlunterlagen aufgrund gesetzlicher Fristen voraussichtlich erst Anfang Februar 2025 ausgestellt werden können!
Beantragung per E-Mail:
Bei Beantragung per E-Mail an wahlen@vgbm.de müssen folgende Angaben in der E-Mail enthalten sein:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift der Hauptwohnung mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Diese Angaben sind zwingend notwendig, um den Personenabgleich durchführen zu können. Andernfalls können keine Unterlagen ausgestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugeschickt.persönliche Beantragung:
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen vor Ort im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau zu beantragen. Die Beantragung ist von Montag bis Mittwoch sowie am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr möglich.
Eine Stimmabgabe vor Ort ist aktuell ebenfalls noch nicht möglich!Über die Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen per Post oder Online werden wir zu gegebener Zeit noch informieren. Hierzu wird zunächst allen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung zugehen.
Allgemeine Informationen
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Quelle: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html