Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Logo, Logo Bundestagswahklen 2025

Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025


Der ursprüngliche Termin zur Wahl des Bundestages war auf Sonntag, 28. September 2025 terminiert.

       Aufgrund einer frühzeitigen Auflösung des Bundestages wird die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bereits am Sonntag, dem 23. Februar 2025 durchgeführt.

  • Wer ist wahlberechtigt?  

    Wahlberechtigt sind nach § 12 des Bundeswahlgesetzes grundsätzlich alle Deutschen, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Hauptwohnung innehaben sowie nicht vom Wahlrecht in Folge eines Richterspruches ausgeschlossen sind.

    Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind auch diejenigen Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben. Zur Teilnahme an der Wahl wird ein Antrag notwendig, den Sie beim Wahlamt der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau erhalten können.

  • Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

    Bürger/innen, die die Voraussetzungen der Wahlberechtigung erfüllen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Mit dem Zugang der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte über die Eintragung ins Wählerverzeichnis informiert und können in dem darauf genannten Wahlraum am Sonntag, 23.02.2025 wählen. Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 24.01.2025 zugehen. Bitte achten Sie auf eine korrekte Beschriftung Ihres Briefkastens, damit die Wahlbenachrichtigungen auch zugestellt werden können.

     

  • Sie möchten Ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben?

    Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen.

    Das Briefwahlbüro der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau öffnet voraussichtlich ab 27.01.2025 im kleinen Sitzungssaal. Die Mitarbeiter werden dort zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar sein. Voraussichtlich ab 10.02.2025 besteht dann auch die Möglichkeit direkt vor Ort Ihre Stimme geheim abzugeben.

  • Wie können die Briefwahlunterlagen beantragt werden?  

    Die Briefwahl kann schriftlich oder mündlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden. Hierzu enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Formular, das ausgefüllt werden kann. Ein Antrag per SMS oder Telefon ist nicht möglich. Ebenso wird auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code abgedruckt, der zu dem Online-Verfahren zur Beantragung der Briefwahlunterlagen (OliWa) führt.
    Der Antrag muss den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Anschrift enthalten und kann bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr gestellt werden.

    Ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau gestellt werden.

    Sie können Briefwahl…

    • online (weitere Infos folgen noch),
    • per E-Mail,
    • per Post mit Hilfe des Vordruckes der Wahlbenachrichtigung oder
    • persönlich beantragen.

    Anträge können nicht per Telefon oder SMS gestellt werden!

    Bereits jetzt ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich. Auch wenn Sie noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie diesen Antrag zur Beantragung der Unterlagen nutzen! Sofern eine andere Person Ihre Briefwahlunterlagen abholen möchte, wird zusätzlich eine Vollmacht benötigt. Hierfür können Sie dieses Formular nutzen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie uns gerne per E-Mail an wahlen@vgbm.de oder per Post zukommen lassen.
    Alternativ zu den o.g. Formularen kann auch die Beantragung über E-Mail oder die persönliche Beantragung vor Ort genutzt werden.

    Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass trotz frühzeitiger Beantragung die Briefwahlunterlagen aufgrund gesetzlicher Fristen voraussichtlich erst zum Ende der Kalenderwoche 6 (bis 07.02.2025) ausgestellt werden können!

    Beantragung per E-Mail:

    Bei Beantragung per E-Mail an wahlen@vgbm.de müssen folgende Angaben in der E-Mail enthalten sein:

    • Name
    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Anschrift der Hauptwohnung mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.

    Diese Angaben sind zwingend notwendig, um den Personenabgleich durchführen zu können. Andernfalls können keine Unterlagen ausgestellt werden.
    Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugeschickt.

    persönliche Beantragung:

    Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen vor Ort im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau zu beantragen. Die Beantragung ist von Montag bis Mittwoch sowie am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr möglich.
    Eine Stimmabgabe vor Ort ist aktuell ebenfalls noch nicht möglich!

    Über die Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen per Post oder Online werden wir zu gegebener Zeit noch informieren. Hierzu wird zunächst allen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung zugehen.

  • Wann erhalte ich meine Briefwahlunterlagen?

    Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahlen und den damit einhergehenden einzuhaltenden gesetzlichen Fristen für die Wahlvorschlagsträger, kann mit der Lieferung der benötigten Stimmzettel erst zum Ende der Kalenderwoche 6 (bis 07.02.2025) gerechnet werden. Daher kann eine Ausgabe der Briefwahlunterlagen zu einem früheren Zeitpunkt nicht erfolgen.

    Somit verbleiben bis zum Wahltag lediglich höchstens 2 Wochen, in denen die Briefwahlunterlagen zunächst den Wählern und danach wieder dem Wahlamt zugehen müssen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden. Insbesondere bei Postsendungen ins Ausland wird es aufgrund der kurzen Zeitspanne bezüglich einer rechtzeitigen Ankunft zu Problemen kommen. Wir bitten dies zu beachten.

  • öffentliche Bekanntmachungen 

  • Wahlhelfer/innen gesucht

    Zur Durchführung der Wahl werden wieder ehrenamtliche Wahlhelfer/innen gesucht!

    Als Wahlhelfer/in im Wahlvorstand sind Sie für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung in ihrem Stimmbezirk verantwortlich. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und den Beisitzerinnen und Beisitzern.

    Hier als Wahlhelfer*in direkt online anmelden!

  • Allgemeine Informationen

    Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

    Quelle: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html

Ihre Ansprechpartner:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.