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Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Der ursprüngliche Termin zur Wahl des Bundestages war auf Sonntag, 28. September 2025 terminiert.
       Aufgrund einer frühzeitigen Auflösung des Bundestages wird die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bereits am Sonntag, dem 23. Februar 2025 durchgeführt.

INFORMATIONEN ZU DEN BRIEFWAHLUNTERLAGEN
Wahlberechtigte können noch bis FREITAG, 21.02.2025, 15:00 Uhr (2. Tag vor der Wahl) die Briefwahlunterlagen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 im Briefwahlbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau beantragen. Sie können Ihre Stimme auch direkt vor Ort im Briefwahlbüro abgeben!

Nur im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag mit Vorlage eines ärztlichen Attests noch bis zum Wahlsonntag, 23.02.2025 bis 15:00 Uhr im Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden.

AUFGRUND DER KURZEN VERBLEIBENDEN ZEIT BIS ZUM WAHLSONNTAG EMPFEHLEN WIR IHNEN DEN WAHLBRIEF DIREKT IN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG ABZUGEBEN ODER IM BRIEFKASTEN EINZUWERFEN!

Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen bereits beantragt, aber noch nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei dem Wahlamt. Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, diese aber nicht erhalten hat, kann seine Stimme auch NICHT am Sonntag im Wahllokal abgeben.

Das Briefwahlbüro ist in der Wahlwoche zur Beantragung der Unterlagen wie folgt geöffnet:
Montag bis Mittwoch              08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag                               08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr     
Freitag                                        08:00 Uhr bis 15:00 Uhr    

Telefonische Erreichbarkeit: 06372 922 1007 oder 06372 922 0107  

  • Wer ist wahlberechtigt?  

    Wahlberechtigt sind nach § 12 des Bundeswahlgesetzes grundsätzlich alle Deutschen, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Hauptwohnung innehaben sowie nicht vom Wahlrecht in Folge eines Richterspruches ausgeschlossen sind.

    Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind auch diejenigen Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben. Zur Teilnahme an der Wahl wird ein Antrag notwendig, den Sie beim Wahlamt der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau erhalten können.

  • Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

    Bürger/innen, die die Voraussetzungen der Wahlberechtigung erfüllen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Mit dem Zugang der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte über die Eintragung ins Wählerverzeichnis informiert und können in dem darauf genannten Wahlraum am Sonntag, 23.02.2025 wählen. Die Wahlbenachrichtigung wurde Ihnen bereits bis zum 24.01.2025 zugestellt. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich auch mit dem Personalausweis im Wahllokal ausweisen. Alternativ können Sie sich auch beim Wahlamt einen Nachdruck der Wahlbenachrichtigung anfordern. 

  • Sie möchten Ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben?

    Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen.

    Die Beantragung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt ist noch bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr möglich.

    Nur im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag unter Vorlage eines ärztlichen Attests noch bis zum Wahlsonntag, den 23.02.2025 bis 15.00 Uhr im Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden.

  • Wie können die Briefwahlunterlagen beantragt werden?  

    Sie können Briefwahl…

    • online (möglich bis 19.02.2025),
    • per E-Mail an wahlen@vgbm.de ,
    • per Post mit Hilfe des Vordruckes der Wahlbenachrichtigung oder
    • persönlich vor Ort bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragen.

    Anträge können nicht per Telefon oder SMS gestellt werden!

    Beantragung per E-Mail:

    Bei Beantragung per E-Mail an wahlen@vgbm.de müssen folgende Angaben in der E-Mail enthalten sein:

    • Name
    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Anschrift der Hauptwohnung mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.

    Diese Angaben sind zwingend notwendig, um den Personenabgleich durchführen zu können. Andernfalls können keine Unterlagen ausgestellt werden.
    Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugeschickt.

    Text des Antrags: Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für mich und /oder als Vertreter für nachstehend genannte Person. Zutreffendes bitte Ankreuzen. (Eine schriftliche Vollmacht zum Nachweis meiner Berechtigung zur Antragstellung füge ich bei. Die Vollmacht kann mit diesem Formular erteilt werden (siehe rechte Spalte).  Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen (Zutreffendes bitte ankreuzen!) soll an meine obige Anschrift geschickt werden. soll an mich an folgende Anschrift geschickt werden: (Bitte in Druckschrift ausfüllen!) ggf. bei: ....Straße, Nr.: ... PLZ, Ort: ... ggf. Staat: ... (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend: Der Wahlschein wird abgeholt. (Falls die Abholung durch eine andere Person erfolgt, bitte nebenstehende Vollmacht ausfüllen!)  (Datum, Unterschrift der wahlberechtigten Person oder - bei Vertretung - des Bevollmächtigten).
    Beantragung eines Wahlscheins unbedingt unterschreiben!

    Beantragung mit dem Vordruck der Wahlbenachrichtigung:

    Hierzu enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Formular, das ausgefüllt werden kann.  Ebenso wird auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code abgedruckt, der zu dem Online-Verfahren zur Beantragung der Briefwahlunterlagen (OliWa) führt.

    Der Antrag muss den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Anschrift enthalten und kann bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr gestellt werden.

    Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Vordrucks mit Schaubildern finden Sie hier als PDF.

    persönliche Beantragung:

    Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen vor Ort im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau zu beantragen. Die Beantragung ist von Montag bis Mittwoch sowie am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr möglich.
    Eine Stimmabgabe vor Ort ist ebenfalls möglich!

  • Ich möchte gern für eine weitere Person Briefwahl beantragen und abholen - geht das?

    Vollmacht der/des Wahlberechtigten - Ich bevollmächtige (bitte ankreuzen) A) zur Stellung des Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins B) zur Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Herrn/Frau Familienname: ...Vornamen: ....Straße, Nr.: .... PLZ, Ort: ..... Mir ist bekannt, dass der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen durch die von mir benannte Person nur abgeholt werden darf, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt (die Eintragung der bevollmächtigten Person in diesen Antrag genügt) und von der bevollmächtigten Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. (Datum, Unterschrift der wahlberechtigten Person)
    Beispiel Vollmacht für Abholung weiterer Wahlscheine

    Die Beantragung sowie Abholung der Unterlagen für weitere Personen ist möglich.
    In jedem Fall ist hierzu eine Vollmacht (PDF) erforderlich!
    Diese muss handschriftlich von dem/ der Wahlberechtigten unterschrieben werden.

    Zur Beantragung kann der abgebildete Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung genutzt oder dieser Vordruck einer Vollmacht (PDF) verwendet werden.

    Eine Hilfestellung zum Ausfüllen der Vollmacht mit Schaubildern finden Sie hier als PDF.

  • Ich möchte Briefwahl beantragen, habe aber keine Wahlbenachrichtigung - geht das trotzdem?

    Auch ohne Wahlbenachrichtigung ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Zur Beantragung der Unterlagen können Sie diesen Antrag (PDF) nutzen! Sofern eine andere Person Ihre Briefwahlunterlagen abholen möchte, wird zusätzlich eine Vollmacht (PDF) benötigt. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie uns gerne per E-Mail an wahlen@vgbm.de oder per Post zukommen lassen.
    Alternativ zu den o.g. Formularen kann auch die Beantragung über E-Mail oder die persönliche Beantragung vor Ort genutzt werden.

  • Wann erhalte ich meine Briefwahlunterlagen?

    Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahlen und den damit einhergehenden einzuhaltenden gesetzlichen Fristen für die Wahlvorschlagsträger, konnte die Lieferung der benötigten Stimmzettel erst zum 06.02.2025 erfolgen. Das Wahlamt hat mit Hochdruck daran gearbeitet, alle eingegangenen Anträge schnellstmöglich abzuarbeiten.
    Alle bisher eingegangenen Anträge wurden bereits versandt.
    Sollten Sie trotz Beantragung noch keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend bei dem Wahlamt! 

    Insbesondere bei Postsendungen ins Ausland wird es aufgrund der kurzen Zeitspanne bezüglich einer rechtzeitigen Ankunft zu Problemen kommen. Wir bitten dies zu beachten.

  • öffentliche Bekanntmachungen 

  • Wahlhelfer/innen gesucht - Wir sind vollzählig, vielen Dank!

    Zur Durchführung der Wahl werden wieder ehrenamtliche Wahlhelfer/innen gesucht!

    Als Wahlhelfer/in im Wahlvorstand sind Sie für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung in ihrem Stimmbezirk verantwortlich. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und den Beisitzerinnen und Beisitzern.

    Stand 24.01.2025: Wir sind vollzählig, vielen Dank für Ihr Engagement!

  • Allgemeine Informationen

    Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

    Quelle: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html

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