Landratswahl 2025
Die Wahl zum Landrat des Landkreises Kaiserslautern wird am Sonntag, den 18. Mai 2025 durchgeführt.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab sofort zu den üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung möglich:
Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit (auch am Nachmittag): 06372 - 922 0107 oder 06372 - 922 0111
Wahlberechtigte können bis Freitag, 16.05.2025, 18:00 Uhr (2. Tag vor der Wahl) die Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Landrat des Landkreises Kaiserslautern beantragen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind nach § 1 des Kommunalwahlgesetzes grundsätzlich alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten im Landkreis Kaiserslautern eine Hauptwohnung innehaben sowie nicht vom Wahlrecht in Folge eines Richterspruches ausgeschlossen sind.
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Bürger/innen, die die Voraussetzungen der Wahlberechtigung erfüllen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung, die Ihnen voraussichtlich bis zum 25.04.2025 zugehen wird.
Sie möchten Ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben?
Wahlberechtigte können bis Freitag, 16.05.2025, 18:00 Uhr (2. Tag vor der Wahl) die Briefwahlunterlagen für die Landratswahl beantragen.
Wie können die Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Sie können Briefwahl…
- online - Dieser Link führt Sie direkt zur Antragsmaske (möglich bis 14.05.2025),
- per E-Mail an wahlen@vgbm.de,
- per Post mit Hilfe des Vordruckes der Wahlbenachrichtigung oder
- persönlich vor Ort im Briefwahlbüro der Verbandsgemeindeverwaltung beantragen.
Anträge können nicht per Telefon oder SMS gestellt werden!
Beantragung per E-Mail:
Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen per E-Mail richten Sie bitte eine Nachricht mit folgenden Angaben
an wahlen@vgbm.de:- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift der Hauptwohnung mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Diese Angaben sind zwingend notwendig, um den Personenabgleich durchführen zu können. Andernfalls können keine Unterlagen ausgestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugeschickt.Beantragung mit dem Vordruck der Wahlbenachrichtigung:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Auf diesem beantragen Sie durch ankreuzen die Briefwahlunterlagen und wählen aus, ob die Unterlagen an Ihre Anschrift oder an eine abweichende Anschrift verschickt werden sollen. Die Briefwahlunterlagen können auch abgeholt werden. Sofern eine weitere Person Ihre Briefwahlunterlagen abholen möchte, ist in jedem Fall eine Vollmacht erforderlich.
BITTE VERGESSEN SIE NICHT, DEN ANTRAG ZU UNTERSCHREIBEN.persönliche Beantragung:
Es besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich in der Verbandsgemeindeverwaltung im Briefwahlbüro zu beantragen und auch dort direkt Ihre Stimme abzugeben. Die Beantragung ist von Montag bis Mittwoch sowie Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr möglich.
Eine Stimmabgabe vor Ort ist ebenfalls möglich!- online - Dieser Link führt Sie direkt zur Antragsmaske (möglich bis 14.05.2025),
Ich möchte gerne für eine weitere Person Briefwahlunterlagen abholen - geht das?
Die Abholung der Unterlagen für weitere Personen ist möglich. Eine bevollmächtigte Person muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben und darf nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten.
In jedem Fall ist hierzu eine Vollmacht (PDF) erforderlich!
Diese muss handschriftlich von dem/ der Wahlberechtigten unterschrieben werden.Alternativ kann auch der abgebildete Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung genutzt verwendet werden.
Ich möchte Briefwahl beantragen, habe aber keine Wahlbenachrichtigung - geht das trotzdem?
Auch ohne Wahlbenachrichtigung ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Zur Beantragung der Unterlagen stehen Ihnen die oben genannten Möglichkeiten zur Verfügung. Alternativ können Sie auch diesen Antrag (PDF) nutzen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie uns gerne per E-Mail an wahlen@vgbm.de oder per Post zukommen lassen.
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