Änderung der Abgabenbescheide (Grundsteuer) der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Mit dem Beschluss des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau vom 22.03.2024 wurde der Hebesatz der Grundsteuer B von 489 v.H. auf 522 v.H. rückwirkend zum 01.01.2024 angehoben.
Die öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde
Bruchmühlbach-Miesau für das Haushaltsjahr 2024 erfolgte im Amtsblatt der Verbandsgemeinde
Bruchmühlbach-Miesau vom 16.05.2024.
Die geänderten Abgabenbescheide der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau werden den
Steuerpflichtigen Mitte Juli 2024 zugehen.
Bei Fragen können Sie sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau,
Frau Bröhmer-Barth (Telefon 06372 / 922-0402) wenden.
20. Juni 2024