martinshöhe

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Martinshöhe für das Haushaltsjahr 2025

Gem. § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) haben die Einwohner die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Einreichung von Vorschlägen zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025, des 1. Nachtragshaushaltsplans 2025 und seinen Anlagen.

Diese Unterlagen liegen ab Bekanntmachung während der üblichen Öffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 40, bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaus-haltsplan und seinen Anlagen im Internet, unter www.bruchmühlbach-miesau.de bereit.

Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025, des 1. Nachtragshaushaltsplans 2025 oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau oder elektronisch an info@vgbm.de einzureichen.

Bruchmühlbach-Miesau, den 31.10.2024

gez.
Peter Palm
Ortsbürgermeister

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