Amtsblatt Online
Nachfolgend finden Sie die letzten aktuellen Ausgaben des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau als pdf-Datei zum Herunterladen:
Januar
Dezember
- Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024 (PDF)
- Amtsblatt Nr. 50 vom 12.12.2024 (PDF)
- Amtsblatt Nr. 49 vom 05.12.2024 (PDF)
November
- Amtsblatt Nr. 48 vom 28.11.2024 (PDF)
- Amtsblatt Nr. 47 vom 21.11.2024 (PDF)
- Amtsblatt Nr. 46 vom 14.11.2024 (PDF)
- Amtsblatt Nr. 45 vom 07.11.2024 (PDF)
Sie können auch die jeweilige aktuelle Ausgabe des Amtsblattes (amtlicher und nichtamtlicher Teil) ab Mittwochmittag online abrufen. Hier gelangen Sie zur Online-Ausgabe des Linus Wittich Verlages.
Das Amtsblatt erscheint wöchentlich immer donnerstags und wird an alle Haushalte innerhalb der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau kostenlos verteilt.
Für den amtlichen Teil ist die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau verantwortlich, für die Texte im nichtamtlichen Teil sind die jeweiligen Vereine und für Anzeigen ist der Verlag LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren zuständig.
Anzeigenschaltung:
Private bzw. gewerbliche Anzeigen können bei Herrn Tobias Kessel, Gebietsverkaufsleiter, Mobil: 0151 / 16 30 54 01, Email: t.kessel@wittich-foehren.de oder bei Herrn Markus Kuhnen, Verkaufsinnendienst, Tel.: 06502 / 9147 - 263, Email: m.kuhnen@wittich-foehren.de aufgegeben werden.
Falls Sie Fragen zu Anzeigen haben, werden Ihnen Herr Kessel und Herr Kuhnen hilfsbereit zur Seite stehen.
Reklamationen:
Falls Ihnen das Amtsblatt nicht zugestellt worden sein sollte, können Sie sich gerne bei Frau Kurz, Tel.: 06372 / 922 - 1002, oder beim Linus Wittich Verlag, Tel.: 06502 / 9147 - 800, Email: vertrieb@wittich-foehren.de melden.
Hinweis an alle Redakteure:
Haftung bei eingereichten Inhalten
Der Einreicher ist für die von ihm an das Amtsblatt zur Veröffentlichung eingereichten Inhalte selbst verantwortlich. Der Einreicher stellt die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wegen der Verletzung eigener Rechte durch Inhalte des Einreichers geltend machen. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme durch Dritte ist der Einreicher zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau dadurch entsteht. Dazu zählen auch Kosten der Rechtsverfolgung.