Ehe- und Altersjubiläen

Ehe- und Altersjubiläen

Die wöchentlichen Veröffentlichungen der Jubiläen im Amtsblatt erfolgen seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr.

Falls Sie bei den Altersjubiläen (ab 80 Jahren) und den Ehejubiläen (ab 50 Jahren) keinen Besuch von Vertretern der Orts- und Verbandsgemeinde wünschen, geben Sie bitte im Rathaus, Zimmer 26 bei Frau Kurz Bescheid, Tel. 06372 / 922 - 1002.

Einen Antrag auf Übermittlungssperre erhalten Sie in Zimmer 001 (Einwohnermeldeamt).

 

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