Einmalige Beiträge Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Einmalige Beiträge werden nach Maßgabe der Entgeltsatzung Wasserversorgung bzw. der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung von der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau erhoben.
Gesetzliche Grundlagen:
Kommunalabgabengesetz i.V. mit der Entgeltsatzung Wasserversorgung bzw. Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Siehe auch: Ortsrecht der Verbandsgemeinde
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