Windpark

Ver- & entsorgung

Ihr Ansprechpartner in der Verbandsgemeinde

Hausanschlusskosten

Hausanschlusskosten Abwasserbeseitigung

Die Kosten für die Herstellung des Kanalhausanschlusses im öffentlichen Verkehrsraum einschließlich des Revisionssschachtes (2.Reinigungsöffnung) sind in den seit 1986 erhobenen einmaligen Beiträgen für die Abwasserbeseitigung enthalten.

Soweit noch kein solcher einmaliger Beitrag gezahlt wurde, sind die tatsächlich entstandenen Kosten für die Herstellung des Kanalhausanschlusses im öffentlichen Verkehrsraum vom Grundstückseigentümer zu tragen. Gleiches gilt für die Herstellung und Erneuerung eines zusätzlichen Kanalhausanschlusses auf dem Grundstück.

Gesetzliche Grundlagen:
Lesen Sie hierzu auch § 28 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entgeltsatung Abwasserbeseitigung) der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.