Messstellenbetrieb und Messstellenbetriebsgesetz
Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten.
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wurden zugleich die Messzugangsverordnung und die §§ 21b-i EnWG aufgehoben.
Das MsbG enthält grundlegende Regelungen zum Messstellenbetrieb für die leitungsgebundene Energiewirtschaft, insbesondere zum Rollout von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen.
Es trifft Regelungen zu folgenden Themen:
• zur Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen,
• zur Ausgestaltung des Messstellenbetriebs
• zur Aufgabentrennung von Messstellenbetrieb und Netzbetrieb,
• zu technischen Mindestanforderungen an den Einsatz von intelligenten Messsystemen,
• zur energiewirtschaftlichen Datenkommunikation und zur allgemeinen Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateways,
• zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messwerten und weiteren Daten zur Abwicklung des Messstellenbetriebs
Das Messstellenbetriebsgesetz sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- bzw. Einspeisekategorien gestaffelte Preisobergrenzen für den Messstellenbetreib vor.
Weiter Informationen zum Messstellenbetrieb und Messstellenbetriebsgesetz finden Sie auch auf der Homepage der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de).