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Jahresmehr- und -mindermengen

Jahresmehr-/mindermengen

Preise Jahresmehr- und Mindermengen für Belieferung von Lastprofilkunden im Stromnetz des Elektrizitätswerkes der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Der Preis für die Jahresmehr- und Jahresmindermengen entspricht dem durchschnittlichen Preis der Bilanzkreisabweichungen in der Amprion - Regelzone während des Abrechnungszeitraums.
Die Preise für Bilanzkreisabweichungen in der Amprion - Regelzone sind unter http://www.amprion.net veröffentlicht.


Preise Jahresmehr- und Jahresmindermengen

Abrechnungszeitraum: Januar 2014 bis Dezember 2014
Durchschnittliche Preise Bilanzkreisabweichungen: 3,55 ct/kWh

Abrechnungszeitraum: 2015 und 2016
Durchschnittliche Preise Bilanzkreisabweichungen: https://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Mehr-Mindermengen-Abrechnung

Ab dem Jahr 2017 werden die Mehr- und Mindermengenabrechnungen zählpunktscharf durchgeführt.


Rechtliche Grundlage

In § 13 StromNZV trifft der Verordnungsgeber folgende Festlegungen in Bezug auf Jahresmehr- und Jahresmindermengen:

(1) Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, für jeden Lastprofilkunden des Lieferanten eine Prognose über den Jahresverbrauch festzulegen, die in der Regelauf dem Vorjahresverbrauch basiert. Die Prognose ist dem Lieferanten oder Netznutzer mitzuteilen.
Dieser kann unplausiblen Prognosen widersprechen und dem Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes eine eigene Prognose unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen die Prognose über den Jahresverbrauch fest. In begründeten Ausnahmefällen kann die Jahresverbrauchsprognose vom Lieferanten und dem Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen gemeinsam auch unterjährig angepasst werden.

(2) Jahresmehr- und Jahresmindermengen zwischen der bei Entnahmestellen ohne registrierende Viertelstunden-Lastgangzählung (Standard-Lastprofilkunde) gemessenen oder auf sonstige Weise ermittelten elektrischen Arbeit und der sich aus den prognostizierten Lastprofilen ergebenden elektrischen Arbeit gelten als vom Netzbetreiber geliefert oder abgenommen.

(3) Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zugrunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge.
Überschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zugrunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), stellt der Netzbetreiber die Differenzmenge dem Lieferanten oder dem Kunden in Rechnung.
Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres zwischen Lieferanten und Netzbetreiber oder zwischen Kunden und Netzbetreiber. Der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen berechnet für Jahresmehr- und Jahresmindermengen auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis. Dieser Preis ist auf der jeweiligen Internetseite des Betreibers von Elektrizitätsverteilernetzen zu veröffentlichen.

 

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