Netznutzungsentgelte
Als Betreiber des Energieversorgungsnetzes in der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau (Ortsteil Bruchmühlbach) bieten wir den Zugang zu unserem Elektrizitätsversorgungsnetz zu objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien an.
Der Netzzugang ist im "Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes" vom 7. Juli 2005 und den dazugehörigen Verordnungen "Stromnetzzugangsverordnung" und "Stromnetzentgeltverordnung" vom 25. Juli 2005 geregelt. Die jeweiligen Preise für die Nutzung des Stromnetzes durch Fremdanbieter können Sie sich hier herunterladen:
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der derzeit noch nicht vollständig vorliegenden Klalkulationsgrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2020 nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen werden musste. Stattdessen erfolgt zum 15.10.2019 eine Veröffentlichung unserer vorläufigen Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2020 können von den nachstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2015 (PDF)
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2016 (PDF)
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2017 (PDF)
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2018 (PDF)
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2019 (PDF)
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2020 (PDF)
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2021 (PDF)
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2022 (PDF)
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2023 (PDF)
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2024 (PDF)
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2025 (PDF) vorläufig
- Referenzpreisblatt E-Werk Bruchmühlbach-Miesau (PDF)