Abrechnung von Solaranlagen
Photovoltaikanlage mit Volleinspeisung
Betreiber einer Photovoltaikanlage im Netzgebiet des Elektrizitätswerkes Bruchmühlbach-Miesau stellen derzeit dem Elektrizitätswerk Bruchmühlbach-Miesau eine Rechnung über die insgesamt erzeugte Energie der Anlage und erhalten die Einspeisevergütung gem. §§ 32, 33 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz).
Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch im Netzgebiet des Elektrizitätswerkes Bruchmühlbach-Miesau besitzen oder sich dafür interessieren, finden Sie hier (PDF) einige Informationen über die Zähleranordnung, die gesetzlichen Grundlagen und die derzeitige Abwicklung der Abrechnung.
Information über die anstehende Änderungen bei der Abrechnung:
Anfang des Jahres 2012 werden wir von der Rechnungsstellung zum Abschlags- bzw. Gutschriftenverfahren umsteigen. Dies bedeutet, dass Sie uns keine Rechnung mehr stellen müssen. Wir zahlen Ihnen aufgrund der bis dahin vorhandenen Daten monatliche Abschläge und im Falle einer Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch erhalten Sie eine monatliche Rechnung (Abschlagsforderung) über die sog. Rücklieferung (Anteil des Selbstverbrauchs). Über die Umstellung werden Sie rechtzeitig gesondert informiert.
Hinweis:
Bei den oben genannten Dokumenten handelt es sich um PDF- und Excel-Dateien.
Gesetzliche Grundlagen:
§§ 32, 33 EEG (Erneuerbare Energien Gesetz)