Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur
Am 21. Juli 2014 ist eine novellierte Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (das EEG 2017) in Kraft getreten.
Es verpflichtet alle Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen, Standort und Leistung ihrer Anlage der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu melden.
Der BNetzA muss die installierte Leistung aller Solarmodule gemeldet werden, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gegangen sind oder in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird.
Erfolgt keine Mitteilung an die BNetzA, ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet, den eingespeisten Strom zu vergüten!
Für die Meldung ist das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur; zu verwenden. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen in dem gesonderten Dokument.
Das entsprechende Formular mit der dazugehörigen Erläuterung ist im Internet unter folgender Adresse verfügbar:
http://www.bundesnetzagentur.de
Selbstverständlich können unsere Kunden das Formular mit den Erläuterungen auch bei der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, Fachbereich IV, Zimmer 04, während den üblichen Öffnungszeiten erhalten.